Verfassungsinitiative „Bern erneuerbar“: FDP-Gegenvorschlag eine Runde weiter (24-06-2011)

Bern, 24. Juni 2011

Medienmitteilung

 

Verfassungsinitiative „Bern erneuerbar“

FDP-Gegenvorschlag eine Runde weiter


Die Berner FDP ist hocherfreut, dass sich ihr konstruktiver direkter Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative „Bern erneuerbar“ in der vorberatenden Kommission des Grossen Rates durchgesetzt hat.

 

 

 

„Wir sind sehr erfreut, dass eine grosse Mehrheit der Kommission unseren Vorschlag unterstützt hat,“ so Grossrat Peter Flück. Mit diesem Vorschlag kann auf Verfassungsstufe die strategische Ausrichtung des Kantons festgelegt werden, ohne bereits die zwingenden Bestimmungen zur Gebäudesanierung auf Verfassungsstufe zu regeln. Diese Regelungen müssen auf gesetzlicher Stufe festgelegt werden“, so Parteipräsident Peter Flück.

 

Der Gegenvorschlag verlangt – wie die Initiative –, dass der Strombedarf insgesamt sowie der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von Gebäuden grundsätzlich durch erneuerbare Energien zu decken sind. Dieses Ziel soll nach dem FDP-Gegenvorschlag innert 30 Jahren erreicht werden. Die Initiative enthält demgegenüber bereits eine detaillierte Regelung über Zwischenziele und verbindliche Termine zum Erreichen dieser Zwischenziele. Gemäss Initiative soll der gesamte Strombedarf ab 2025 zu mindestens 75 Prozent und ab 2035 grundsätzlich zu 100 Prozent durch erneuerbare Energie gedeckt sein. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von Gebäuden soll ab 2025 zu mindestens 50 Prozent, ab 2035 zu mindestens 75 Prozent und ab 2050 zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt sein.

 

Die FDP ist zuversichtlich, dass der Grosse Rat seiner Kommission folgen wird und den Stimmberechtigten neben der Initiative auch den konstruktiven Gegenvorschlag der FDP zur Abstimmung unterbreiten wird.

 

Auch betreffend zügige Beratung von Initiative und Gegenvorschlag hat sich die FDP in der Kommission durchgesetzt. Während einige Kreise das Thema auf die lange Bank schieben wollten, hatten die Freisinnigen bereits in der Junisession ihre Absicht bekundet, die beiden Vorlagen noch in diesem Jahr in einer ersten Lesung im Grossen Rat zu beraten. Diese Beratung soll nun bereits im Rahmen der Septembersession stattfinden. Der Gegenvorschlag steht also der Initiative zeitlich nicht im Wege.